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Aktuelle Informationen

Thüringer Soforthilfeprogramm für Hochwassergeschädigte

Hier die Anträge und Informationen für alle vom Hochwasser Betroffenen:

Trinitatisstraße 2 a

99885 Ohrdruf

 

Kehr- und Tourenplan für den Einsatz der Kehrmaschine

für die Straßenreinigung im Gebiet der Stadt Ohrdruf

Die maschinelle Reinigung der Straßen im Gewerbegebiet erfolgt in diesem Jahr von April bis November einmal monatlich und die Straßen im Stadtgebiet werden 14-tägig von März bis November maschinell gereinigt.

An den jeweiligen Kehrtagen ist die Reinigung nicht durch parkende Fahrzeuge zu behindern.

Schwerpunktstraßen werden durch Sondergenehmigungen zeitweise durch Park- bzw. Halte-

verbotsschilder gekennzeichnet.

Für die Säuberung der Gehwege ist der jeweilige Eigentümer des anliegenden Grundstückes zuständig.

 

Die Kehrung erfolgt im Gewerbegebiet in nachfolgenden Straßen:

 

- Hamburgerstraße, Westfalenstraße, Steinstraße, Ringstraße, Am Gehrengraben,

Herrenhöfer Landstraße

jeweils am

08.04.; 06.05.; 10.06.; 08.07.; 05.08.; 09.09.; 14.10.; und 11.11.2013

 

Im Stadtgebiet wird die Reinigung wie folgt durchgeführt:

Montag:

18.03.; 02.04.; 15.04.; 29.04.; 13.05

03.06.; 17.06.; 01.07.; 15.07.; 29.07.

12.08.; 02.09.; 16.09.; 07.10.; 21.10.;

04.11.13

Crawinklerstraße

Röderweg

Franz-Mehring-Straße

Goldbergstraße

Weidigstraße

Reinhardtstraße

Krügelsteinstraße

Löberstraße

Weststraße

Rötterstraße

Brückenstraße

Vollrathstraße

Am Goldberg

Wölfiserstraße

Philosophenweg

 

Dienstag:

19.03.; 03.04.; 16.04.; 30.04.; 14.05.;

04.06.; 18.06.; 02.07.; 16.07.; 30.07.;

13.08.; 03.09.; 17.09.; 08.10.; 22.10.;

05.11.13

Trinitatisstraße

Südstraße

Im Leichfeld

Hintere Waldstraße ab

Einmündung Trinitatisstraße

Scherershüttenstraße bis B 247

Ferdinand-Lassalle-Straße

Gräfenhainerstraße

Körntalstraße

Schrammstraße von Waldstr. bis Hintere Waldstraße

Winzerstraße

Adolf-Schauder-Straße

Lindenaustraße

Zimmerstraße

Herrenhöferweg

Bahnhofstraße

Waldstraße bis Einfahrt Hintere Waldstraße

Mittwoch:

20.03.; 04.04.; 17.04.; 02.05.; 15.05.;

05.06.; 19.06.; 03.07.; 17.07.; 31.07.;

14.08.; 04.09.; 18.09.; 09.10.; 23.10.;

06.11.13

Clara-Zetkin-Straße

Friedrichstraße

Straße der Freundschaft

Hohenlohestraße

Hohenkirchnerstraße

Querstraße

Gothaerstraße bis Einmündung Krügelsteinstraße

Strengestraße

Haberlandstraße

Donnerstag:

21.03.; 05.04.; 18.04.; 03.05.; 16.05.;

06.06.; 20.06.; 04.07.; 18.07.; 01.08.;

06.06.; 20.06.; 04.07.; 18.07.; 01.08.;

07.11.13

Am Mageren Berg

An der Lämmerwiese

Erlenweg

Zur Hardt

Kirschweg

Theodor-Neubauer-Straße

Julius-Böttcher-Straße

Ludwig-Jahn-Straße

Gutsmuthsstraße

Thomas-Müntzer-Straße

August-Bebel-Straße

Puschkinstraße

Rosa-Luxemburg-Straße

Suhlerstraße - Kreisverkehr bis Ohra

Änderungen wegen org.-technischen Problemen werden rechtzeitig bekanntgegeben.

Auf den Straßen, die im Verzeichnis nicht aufgeführt sind, weil eine maschinelle Reinigung nicht möglich ist ( Pflaster- u. nicht befestigte Straßen) sind die Anlieger selbst für Ordnung und Sauberkeit verantwortlich und haben die Gehwege sowie Rinnsteine zu kehren.

 

Achtung

Auf die fristgerechte Zahlung der jeweiligen Kehrgebühren, welche zum 01.07. eines jeden Jahres fällig sind, wird nochmals hingewiesen. Da es sich um wiederkehrende Gebühren handelt, erfolgt

k e i n e gesonderte Bescheiderstellung.

Klimt

Techn. Leiter

 

 

 

Neugeborene Erdenbürger werden mit Begrüßungsgeld in der Stadt Ohrdruf herzlich willkommen geheißen

Wir möchten daran erinnern, dass die Stadt Ohrdruf bei der Geburt eines Kindes mit Hauptwohnsitz in Ohrdruf ein Begrüßungsgeld in Form eines Gutscheines in Höhe von 100,- € überreicht.

Voraussetzung ist, die Mitteilung der Eltern an die Stadtverwaltung über die Geburt des Kindes durch Vorlage der Geburtsurkunde innerhalb von 3 Monaten nach der Geburt.

Antragsformulare erhalten Sie im Rathaus, Zimmer 4.1. bei Frau Klimt, Sachbearbeiterin für Soziales.

Hanf

Leiter des Ordnungsamtes

 

Begrüßungsgeld für neugeborene Erdenbürger

Neugeborene Erdenbürger werden mit Begrüßungsgeld in der Stadt Ohrdruf herzlich willkommen geheißen

Wir möchten daran erinnern, dass die Stadt Ohrdruf bei der Geburt eines Kindes mit Hauptwohnsitz in Ohrdruf ein Begrüßungsgeld in Form eines Gutscheines in Höhe von 100,- € überreicht.

Voraussetzung ist, die Mitteilung der Eltern an die Stadtverwaltung über die Geburt des Kindes durch Vorlage der Geburtsurkunde innerhalb von 3 Monaten nach der Geburt.

Antragsformulare erhalten Sie im Rathaus, Zimmer 4.1. bei Frau Klimt, Sachbearbeiterin für Soziales.

Hanf

Leiter des Ordnungsamtes

Öffentliche Bekanntmachung

Gemäß Thüringer Meldegesetz (ThürMeldeG) in der Fassung des Artikel 1 des Gesetzes zur Neuregelung des Thüringer Meldegesetzes und zur Änderung des Thüringer Personalausweisgesetzes vom 26. Oktober 2006 (GVBl. Nr. 15, S. 525), darf die Meldebehörde Daten über in Ohrdruf  (Crawinkel, Gräfenhain, Luisenthal, Wölfis) gemeldete Einwohner übermitteln an:

 

  1. Öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften über ihre Mitglieder und deren Familienangehörige. Familienangehörige sind der Ehegatte, minderjährige Kinder und die Eltern minderjähriger Kinder (§ 29 Abs. 1 und 2 ThürMeldeG).

 

  1. Parteien und Wählergruppen im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen in den sechs der Wahl vorangehenden Monaten für Zwecke der Wahlwerbung (§ 32 Abs. 1 ThürMeldeG).

 

  1. Mitglieder parlamentarischer und kommunaler Vertretungskörperschaften sowie Presse, Rundfunk und andere Medien zum Zwecke der Ehrung von Alters- und Ehejubilaren (§ 32 Abs. 2 ThürMeldeG).

 

  1. Melderegisterauskünfte über das Internet (§ 31 Abs. 3 Satz 3 ThürMeldeG).

 

  1. Adressbuchverlage für die Herausgabe von Adressbüchern in Form von gedruckten Nachschlagewerken (§ 32 Abs. 3 ThürMeldeG).

 

 

  1. Datenübermittlungen an  das   Bundesamt für Wehrverwaltung gemäß §18Abs.7MRRG

 

Gemäß § 29 Abs. 2 Satz 3 ThürMeldeG haben Familienangehörige von Mitgliedern einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft, die nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören, das Recht, der Weitergabe ihrer persönlichen Daten an diese Gesellschaft zu widersprechen. Dieser Widerspruch gilt nicht, wenn die Daten für Zwecke der Steuererhebung benötigt werden.

 

Gemäß § 32 Abs. 2 Satz 2 sind

„Altersjubilare" Einwohner, die den 65. oder einen späteren Geburtstag begehen und

„Ehejubilare" Einwohner, welche die goldene Hochzeit oder ein späteres Ehejubiläum begehen.

 

Es besteht nach § 32 Abs. 4 ThürMeldeG für alle Einwohner ein Widerspruchsrecht zur Übermittlung ihrer persönlichen Daten zum Zweck der Wahlwerbung und Ehrung von Jubilaren an die unter Punkt 2, 3 und 5 genannten Institutionen.

 

Gemäß § 31 Abs. 3 Satz 1 ThürMeldeG können die Meldebehörden einfache Melderegisterauskünfte mittels automatisierten Abrufs über das Internet erteilen. Der Testbetrieb hierfür ist in Vorbereitung. Dieser Auskunftserteilung kann nach § 31 Abs. 3 Satz 3 widersprochen werden.

 

Die Widersprüche sind ohne Angabe von Gründen schriftlich bei der

Stadtverwaltung Ohrdruf

Einwohnermeldeamt

Marktplatz 1

99885 Ohrdruf

 

oder zur Niederschrift im Einwohnermeldeamt der Stadt Ohrdruf einzulegen. Zur eindeutigen Nachweisführung bittet das Einwohnermeldeamt die in der Stadtverwaltung Ohrdruf Zimmer 6 bereitgehaltenen Formulare zu verwenden.

 

Widersprüche, die bereits gegenüber dem Einwohnermeldeamt Ohrdruf geltend gemacht wurden, behalten ihre Gültigkeit, sofern diese nicht widerrufen werden.

 

 

Hopf

Bürgermeisterin

 

 

 

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