Der Stadtrat der Stadt Ohrdruf hat mit Beschluss-Nr. 070 / 2019 die Aufstellung zur 3.Änderung des Bebauungsplanes Wohngebiet „Auf dem Schinds“ beschlossen. Der Geltungsbereich ist dem beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen.
Die geplanten Änderungen betreffen vorrangig die folgenden Planungsziele: Reduzierung von Wohnbauflächen der rechtsverbindlichen Planung zugunsten von zusätzlichen Grünflächen auf Grund des geänderten Erschließungssystems sowie die Bebauung mit ausschließlich Einfamilienhäusern.
Die planungsrechtliche Sicherung der Änderungen erfolgt über ein zweistufiges Änderungs-verfahren gem. § 2 Abs.1 BauGB. Die Auswirkungen der Änderungen werden im Umweltbericht gem. § 2 Abs.4 BauGB zusammenfassend dargestellt.
Die betroffene Öffentlichkeit ist gem. § 3 Abs.1 BauGB möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke und insbesondere über die Auswirkungen der Planung zu informieren.
Aus diesem Grund liegt der Vorentwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes für das Wohn-gebiet „Auf dem Schinds“ der Stadt Ohrdruf, Stand November 2021, bestehend aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen, der Begründung mit Umweltbericht (vorerst allgemeine Aussagen) in der Zeit vom
vom 17. Januar bis einschließlich 18. Februar 2022
in der Stadtverwaltung Ohrdruf, Bauamt, Marktplatz 1, 99885 Ohrdruf
während der Dienstzeiten
Montag 8.00 – 12.00 Uhr und 13:00 – 16.00 Uhr
Dienstag 8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 16.00 Uhr
Donnerstag 8.00 – 12.00 Uhr und 13.00 – 18.00 Uhr
Freitag 8.00 – 12.00 Uhr
zu jedermanns Einsichtnahme öffentlich aus, sofern auf die genannten Tage nicht ein gesetzlicher Feiertag fällt.
Hinweis:
Aufgrund der aktuellen Lage und der damit verbundenen Außerkraftsetzung der Sprechzeiten der Stadtverwaltung kann nur nach vorheriger Absprache und unter der Rufnummer 03624 / 330 705 oder per E-Mail wenzel@ohrdruf.de separiert Einsicht genommen werden. Wir bitten, die dann geltenden Zugangsbedingungen des Rathauses zu beachten.
Gleichzeitig sind die genannten Unterlagen im Internet unter www.ohrdruf.de einzusehen.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann - schriftlich oder zur Niederschrift - Stellungnahmen im Bauamt der Stadtverwaltung vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers erforderlich.
Ein späterer Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) gegen den Bebauungs-plan ist unzulässig, soweit mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen dieser Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass ein Be-bauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offen-sichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.
Anlagen:
Der Stadtrat der Stadt Ohrdruf hat am 26.11.2020 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes der Stadt Ohrdruf für das Wohngebiet „Wiesenstraße“ im Ortsteil Gräfenhain beschlossen. In der Sitzung des Stadtrates am 21.10.2021 wurde der Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durch öffentliche Auslegung des Vorentwurfs gefasst.
Der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und die Begründung können in der Zeit vom 10. Januar 2022 bis zum 11. Februar 2022 auf der lnternetseite der Stadt Ohrdruf unter: www.ohrdruf.de eingesehen werden.
Zusätzlich liegen die Unterlagen zur Einsichtnahme im Rathaus der Stadt Ohrdruf, Bauamt, Zimmer 23.1, Marktplatz 1, 99885 Ohrdruf, während der Dienstzeiten
Montag 09.00 – 12.00 Uhr
Dienstag 09.00 – 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch 09.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag 09.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr
Freitag 09.00 – 11.00 Uhr
aus und können dort nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Rufnummer 03624 – 330 202 oder nach Terminvereinbarung per Email unter petra.euchlernoSpam@ohrdruf.de eingesehen werden. Auf Grundlage des Hygienekonzeptes der Stadt Ohrdruf werden Termine nur für Einzelpersonen vergeben werden.
Während der Auslegungsfrist ist der Öffentlichkeit Gelegenheit gegeben, zum Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Stadt Ohrdruf für das Wohngebiet „Wiesenstraße“ im Ortsteil Gräfenhain Anregungen und Hinweise vorzutragen. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weist die Stadt Ohrdruf ausdrücklich darauf hin, dass ein Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.
Schambach
(Bürgermeister)
Anlagen:
Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag | 09:00 – 12:00 Uhr 14:00 – 16:00 Uhr geschlossen 09:00 – 12:00 und 14:00 – 18:00 Uhr 09:00 – 11:00 Uhr |
Telefon: (03624) 330-0
Telefax: (03624) 313634
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