Ab dem 60-jährigen Ehejubiläum beziehungsweise dem 100. Altersjubiläum können Sie Glückwünsche des thüringischen Ministerpräsidenten erhalten.
Alters- und Ehejubiläen
| Stadtverwaltung Ohrdruf - Hauptamt, Zentrales, Soziales | |
| Marktplatz 1 99885 Ohrdruf Telefon: 03624 330200 Telefax: 03624 313634 E-Mail: hauptamt@ohrdruf.deHomepage: https://www.ohrdruf.de |
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Allgemeine Informationen
Ehrungen aus Anlass von Ehe- und Altersjubiläen werden in Thüringen seit der Wiedergründung des Landes (1990) durchgeführt.
Der Ministerpräsident des Freistaats Thüringen spricht Ehepaaren
- zur Diamantenen Hochzeit (60-jähriges Ehejubiläum),
- zur Eisernen Hochzeit (65-jähriges Ehejubiläum),
- zur Gnadenhochzeit (70-jähriges Ehejubiläum),
- und zur Kronjuwelenhochzeit (75-jähriges Ehejubiläum)
- sowie Altersjubilaren zur Vollendung des 100. Lebensjahres und jedes weiteren Lebensjahres
Glückwünsche aus.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an die zuständige Gemeinde beziehungsweise Stadtverwaltung Ihres Wohnsitzes.







