Aufenthalts- / Meldebescheinigung

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Stadtverwaltung Ohrdruf - Sachgebiet Pass- und Meldewesen
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99885 Ohrdruf
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Telefon: 03624 330521
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Wenn Sie eine Aufenthalts- oder Meldebescheinigung benötigen, können Sie diese bei der zuständigen Stelle beantragen.

Allgemeine Informationen

Ihre Stadt, Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft stellt Ihnen auf Wunsch eine Aufenthalts- / Meldebescheinigung aus, wenn Sie dort mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind.
Eine Meldebescheinigung dient dem Nachweis der Wohnung. Es handelt sich hierbei um eine einfache Auskunft der persönlichen Daten aus dem Melderegister. Auskünfte hinsichtlich der Nationalität und des Familienstandes sind darin nicht enthalten.

Verfahrensablauf

Auf Antrag erteilt Ihnen die Meldebehörde, bei der Sie mit einer Wohnung angemeldet sind, eine Meldebescheinigung.

Die Meldebescheinigung enthält immer Ihren Familiennamen, Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens, Doktorgrad, Geburtsdatum und derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung.

Auf Antrag kann die Meldebescheinigung weitere Daten umfassen:

  • frühere Namen
  • Ordensname
  • Künstlername
  • Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat
  • Geschlecht
  • Daten zum gesetzlichen Vertreter
  • derzeitige Staatsangehörigkeiten
  • rechtliche Zugehörigkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft
  • frühere Anschrift(en) im Zuständigkeitsbereich der Meldebehörde sowie Anschrift der letzten alleinigen Wohnung oder Hauptwohnung und der letzten Nebenwohnungen außerhalb des Zuständigkeitsbereichs der Meldebehörde, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung, bei Zuzug aus dem Ausland auch den Staat und die letzte Anschrift im Inland, bei Wegzug in das Ausland auch die Zuzugsanschrift im Ausland und den Staat
  • Einzugs- und Auszugsdatum, Datum des letzten Wegzugs aus einer Wohnung im Inland sowie Datum des letzten Zuzugs aus dem Ausland
  • Familienstand, bei Verheirateten oder Lebenspartnern zusätzlich Datum und Ort der Eheschließung oder der Begründung der Lebenspartnerschaft sowie bei Eheschließung oder Begründung der Lebenspartnerschaft im Ausland auch den Staat
  • Daten zum Ehegatten oder Lebenspartner
  • Daten zu minderjährigen Kindern
  • Daten zum Personalausweis, zum anerkannten Pass oder Passersatzpapier, und/oder zur eID-Karte
  • die Tatsache, dass ein Sterbedatum nicht gespeichert ist

Daten zu Auskunfts- und Übermittlungssperren dürfen in einer Meldebescheinigung nicht enthalten sein.

An wen muss ich mich wenden?

An das Einwohnermeldeamt Ihrer Gemeinde, Stadt bzw. Verwaltungsgemeinschaft.

Voraussetzungen

Ihre Stadt beziehungsweise Gemeinde stellt Ihnen auf Wunsch eine Melde- oder Aufenthaltsbescheinigung aus, wenn Sie dort mit einer Haupt- oder Nebenwohnung gemeldet sind. Bitte bringen Sie Ihren Identitätsnachweis mit. Gegen Vorlage einer geeigneten Vollmacht sowie Ihres Personalausweises können Sie auch eine andere Person mit der Beantragung beauftragen. Außerdem ist gegebenenfalls eine Online-Beantragung möglich. 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Personaldokument und ggf. Vollmacht

Welche Gebühren fallen an?

8,00 EUR
bei höherem Aufwand 16,00 bis 40,00 EUR

Rechtsbehelf

keine Angabe