Wenn Sie am Wahltag nicht persönlich im Wahllokal erscheinen können, dann können Sie vorher die Zusendung des Wahlscheins mit den Briefwahlunterlagen beantragen.
Briefwahl beantragen
| Stadtverwaltung Ohrdruf - Hauptamt, Zentrales, Soziales | |
| Marktplatz 1 99885 Ohrdruf Telefon: 03624 330200 Telefax: 03624 313634 E-Mail: hauptamt@ohrdruf.deHomepage: https://www.ohrdruf.de |
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Allgemeine Informationen
Wenn Sie nicht am Wahltag in Ihrem Wahllokal wählen können, benötigen Sie einen Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen. Diese müssen Sie bei Ihrer Gemeinde beantragen.
Weitere Informationen und die gesetzlichen Grundlagen können Sie nachfolgend einsehen:
An wen muss ich mich wenden?
Hinweise zum Wahlverfahren enthalten die öffentlichen Bekanntmachungen im Bekanntmachungsorgane der Gemeinde. Auskünfte erteilen die örtlichen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltungen.







