Briefwahl beantragen

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Stadtverwaltung Ohrdruf - Hauptamt, Zentrales, Soziales
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99885 Ohrdruf
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Telefax: 03624 313634
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Wenn Sie am Wahltag nicht persönlich im Wahllokal erscheinen können, dann können Sie vorher die Zusendung des Wahlscheins mit den Briefwahlunterlagen beantragen.

Allgemeine Informationen

Wenn Sie nicht am Wahltag in Ihrem Wahllokal wählen können, benötigen Sie einen Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen. Diese müssen Sie bei Ihrer Gemeinde beantragen.

Weitere Informationen und die gesetzlichen Grundlagen können Sie nachfolgend einsehen:

Wahlen im Freistaat Thüringen

An wen muss ich mich wenden?

Hinweise zum Wahlverfahren enthalten die öffentlichen Bekanntmachungen im Bekanntmachungsorgane der Gemeinde. Auskünfte erteilen die örtlichen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltungen.