Sie möchten eine Erdbestattung anmelden? Hier erfahren Sie, wie Sie die Bestattung anmelden und welche Angaben und Unterlagen dafür nötig sind.
Erdbestattung anmelden
| Stadtverwaltung Ohrdruf - Friedhofsangelegenheiten, Fischereischeine | |
| Marktplatz 1 99885 Ohrdruf Telefon: 03624 330501 Telefax: 03624 313634 E-Mail: ina.wandt@ohrdruf.deHomepage: https://www.ohrdruf.de |
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Allgemeine Informationen
In Deutschland müssen verstorbene Personen bestattet werden.
Wenn eine verstorbene Person in einem Grab beigesetzt werden soll, müssen Sie die Erdbestattung anmelden. Mit der Anmeldung teilen Sie der zuständigen Stelle mit, dass eine Beisetzung als Erdbestattung geplant ist.
Die Anmeldung ist erforderlich, damit die Gemeinde als Friedhofsträger die Bestattung rechtlich und organisatorisch vorbereiten kann. Dazu gehört unter anderem die Prüfung der Angaben zur verstorbenen Person, zum Bestattungsort und zur Art der Beisetzung.
Verfahrensablauf
- Sie melden die geplante Erdbestattung bei der Friedhofsverwaltung der Gemeinde oder Stadt, in der die verstorbene Person bestattet werden soll, an. Reichen Sie mit der Anmeldung die erforderlichen Unterlagen ein.
- Die Friedhofsverwaltung prüft Ihre Angaben und Unterlagen. Bei Bedarf fordert sie weitere Auskünfte oder Unterlagen von Ihnen an.
- Sie erhalten eine Bestätigung oder eine Rückmeldung mit Hinweisen zum weiteren Vorgehen.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an Ihre zuständige Gemeinde als Friedhofsträger.
Voraussetzungen
- Eine Person ist verstorben.
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Der Sterbefall ist beim zuständigen Standesamt beurkundet.
- Die Todesfeststellung (erste Leichenschau) ist erfolgt.
- Eine Sterbeurkunde liegt vor.
- Die Beisetzung soll als Erdbestattung erfolgen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Sterbeurkunde oder Bescheinigung über den Sterbefall
- Angaben zur verstorbenen Person
- Angaben zum Bestattungsort und zum Grab
Welche Gebühren fallen an?
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Für die Anmeldung der Bestattung fallen keine Kosten an. Für die Bestattung selbst fallen Kosten an. Diese werden anhand der Gebührensatzung des Friedhofs berechnet.
Welche Fristen muss ich beachten?
Eine eigene gesetzliche Frist für die Anmeldung der Bestattung gibt es nicht.
Eine Person kann frühestens 48 Stunden nach ihrem Tod bestattet werden.
Eine Person muss spätestens 10 Tage nach ihrem Tod bestattet werden. Melden Sie die Erdbestattung so rechtzeitig an, dass die Bestattung innerhalb der 10-Tage-Frist stattfinden kann.
Die Frist kann verlängert oder verkürzt werden, etwa aus hygienischen oder organisatorischen Gründen. Darum kümmert sich bei Bedarf in der Regel das Bestattungsunternehmen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer hängt vom Einzelfall ab.
Rechtsgrundlage
Friedhofssatzung oder Friedhofsordnung Gemeinde des jeweiligen Bestattungsortes
Rechtsbehelf
Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.
Was sollte ich noch wissen?
In vielen Fällen übernimmt ein Bestattungsunternehmen die Anmeldung für Sie. Klären Sie frühzeitig, wer die Anzeige vornimmt, um Doppelmeldungen zu vermeiden.







