Erwerb eines Nutzungsrechts an einem Bestattungsplatz

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Stadtverwaltung Ohrdruf - Friedhofsangelegenheiten, Fischereischeine
Marktplatz 1
99885 Ohrdruf
Telefon: 03624 330501
Telefax: 03624 313634
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.ohr­d­ruf.de


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Teaser

Sie möchten das Nutzungsrecht an einem Bestattungsplatz (Begräbnisstätte) erwerben? Näheres erfahren Sie hier.

Allgemeine Informationen

In Thüringen dürfen Bestattungen grundsätzlich nur auf Friedhöfen stattfinden. Dieser sogenannte Friedhofszwang ist gesetzlich festgelegt. 

Vor der Durchführung einer Bestattung ist die entsprechende Grabstätte zu erwerben. Die kann auch bereits zu Lebzeiten erfolgen.

Die Art der Grabstätte (Reihengrab, Wahlgrab, anonymes Grabfeld) richtet sich nach der Friedhofssatzung des jeweiligen Friedhofs und kann beim Friedhofsträger in Erfahrung gebracht werden. Friedhofsträger ist die zuständige Gemeinde.
 

Verfahrensablauf

Für den Erwerb eines Bestattungsplatzes wenden Sie sich an den zuständigen Friedhofsträger, in der Regel die Gemeinde.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an den zuständigen Friedhofsträger, in der Regel die Gemeinde.

Voraussetzungen

Gesonderte Voraussetzungen sind bei der Gemeinde als Friedhofsträger zu erfragen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die erforderlichen Unterlagen sind bei der zuständigen Gemeinde als Friedhofsträger zu erfragen.

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren richten sich nach der Gebührenfestsetzung der jeweiligen Gemeinde.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist vom Einzelfall abhängig.

Rechtsgrundlage

kommunale Friedhofssatzungen

Thüringer Bestattungsgesetz

Rechtsbehelf

Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.