Sie möchten das Nutzungsrecht an einem Bestattungsplatz (Begräbnisstätte) erwerben? Näheres erfahren Sie hier.
Erwerb eines Nutzungsrechts an einem Bestattungsplatz
| Stadtverwaltung Ohrdruf - Friedhofsangelegenheiten, Fischereischeine | |
| Marktplatz 1 99885 Ohrdruf Telefon: 03624 330501 Telefax: 03624 313634 E-Mail: ina.wandt@ohrdruf.deHomepage: https://www.ohrdruf.de |
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Allgemeine Informationen
In Thüringen dürfen Bestattungen grundsätzlich nur auf Friedhöfen stattfinden. Dieser sogenannte Friedhofszwang ist gesetzlich festgelegt.
Vor der Durchführung einer Bestattung ist die entsprechende Grabstätte zu erwerben. Die kann auch bereits zu Lebzeiten erfolgen.
Die Art der Grabstätte (Reihengrab, Wahlgrab, anonymes Grabfeld) richtet sich nach der Friedhofssatzung des jeweiligen Friedhofs und kann beim Friedhofsträger in Erfahrung gebracht werden. Friedhofsträger ist die zuständige Gemeinde.
Verfahrensablauf
Für den Erwerb eines Bestattungsplatzes wenden Sie sich an den zuständigen Friedhofsträger, in der Regel die Gemeinde.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an den zuständigen Friedhofsträger, in der Regel die Gemeinde.
Voraussetzungen
Gesonderte Voraussetzungen sind bei der Gemeinde als Friedhofsträger zu erfragen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die erforderlichen Unterlagen sind bei der zuständigen Gemeinde als Friedhofsträger zu erfragen.
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenfestsetzung der jeweiligen Gemeinde.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist vom Einzelfall abhängig.
Rechtsgrundlage
kommunale Friedhofssatzungen
Rechtsbehelf
Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.







