Führungszeugnis

zuklappen
Stadtverwaltung Ohrdruf - Sachgebiet Pass- und Meldewesen
Marktplatz 1
99885 Ohrdruf
Telefon: 03624 330520
Telefon: 03624 330521
Telefax: 03624 313634
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.ohr­d­ruf.de


Angaben zur Barrierefreiheit:
eingeschränkt zugängig


Teaser

Wenn Sie ein Führungszeugnis benötigen, dann können Sie einen Antrag stellen und sich dieses ausstellen lassen.

Allgemeine Informationen

Personen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, wird auf Antrag ein Führungszeugnis über den sie betreffenden Inhalt des Bundeszentralregisters erteilt. Wird die betreffende Person gesetzlich vertreten (z. B. Minderjährige), ist auch die Vertretungsperson antragsberechtigt. Der Antrag kann nicht durch einen Dritten gestellt werden.

In das Führungszeugnis werden bestimmte über eine Person im Bundeszentralregister enthaltene Angaben aufgenommen. Das können z. B. strafgerichtliche Verurteilungen, gerichtlich angeordnete Sperren der Fahrerlaubnis, Entscheidungen von Verwaltungsgerichten und Gerichten, Vermerke über die Schuldunfähigkeit sowie gewisse Straftaten, die in Zusammenhang mit der Ausübung eines Gewerbes begangen worden sind, sein.

Das Führungszeugnis kann für eigene Zwecke (Privatführungszeugnis) oder zur Vorlage bei einer deutschen Behörde ausgestellt werden.

  • Führungszeugnisse für private Zwecke werden direkt per Post an den Antragsteller gesandt.
  • Führungszeugnisse zur Vorlage bei einer Behörde werden direkt der Behörde übersandt, die Sie im Antrag angegeben haben. Bitte geben Sie in diesem Fall die Anschrift der Behörde und den Verwendungszweck an.
  • Sie können verlangen, dass das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde zunächst einem Amtsgericht zu Ihrer Einsichtnahme übersandt wird, sofern es Eintragungen enthält.
An wen muss ich mich wenden?

Der Antrag ist bei der Meldebehörde Ihrer Gemeinde bzw. Stadt bzw. Verwaltungsgemeinschaft einzureichen, die den Antrag zwecks Ausstellung an das Bundesamt für Justiz weiterleitet. Der Antrag kann auch online beim Bundesamt für Justiz gestellt werden.

Onlineantragsverfahren Führungszeugnis auf den Seiten des Bundesamtes für Justiz (BMJV)

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Personalausweis bzw. Reisepass zum Nachweis der Identität,
  • Vertretungsvollmacht (bei gesetzlicher Vertretung),
  • für behördliche Zwecke: Anschrift der Behörde und Angabe des Verwendungszwecks bzw. des Geschäftszeichens,
  • wenn Sie vorher Einsicht nehmen wollen: Verwendungszweck und genaue Bezeichnung der Behörde (Anschrift mit Postleitzahl der Empfängergemeinde) unter Angabe des Amtsgerichts.
Welche Gebühren fallen an?

Gebühren entstehen in Höhe von 13,00 Euro. Diese sind bei der Beantragung zu entrichten.