Wenn Sie ein gefährliches Tier einer anderen Person für einen längeren Zeitraum zur Obhut überlassen, müssen Sie dies der zuständigen Stelle mitteilen.
Haltung giftiger Tiere mitteilen
| Stadtverwaltung Ohrdruf - allgemeine Ordnung, Sauberkeit und Sicherheit, ruhender Verkehr | |
| Marktplatz 1 99885 Ohrdruf Telefon: 03624 330500 Telefax: 03624 313634 E-Mail: ordnungsamt@ohrdruf.deHomepage: https://www.ohrdruf.de |
|
Allgemeine Informationen
Wenn Sie ein gefährliches Tier besitzen und es länger als vier Wochen einer anderen Person zur Betreuung überlassen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde melden. Geben Sie dabei den Namen und die Anschrift der Person an, die sich um das Tier kümmert. Zuständig ist die Behörde an Ihrem Wohnort.
Verfahrensablauf
Der Verfahrensablauf ist bei der zuständigen Behörde zu erfragen.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Ordnungsbehörde.
Voraussetzungen
keine
Welche Unterlagen werden benötigt?
Informieren Sie sich hierzu bei der örtlich zuständigen Behörde.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Sie können gegebenenfalls Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid erheben, soweit ein Ordnungswidrigkeitentatbestand erfüllt wird.







