Haltung giftiger Tiere mitteilen

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Stadtverwaltung Ohrdruf - allgemeine Ordnung, Sauberkeit und Sicherheit, ruhender Verkehr
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99885 Ohrdruf
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Telefax: 03624 313634
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Teaser

Wenn Sie ein gefährliches Tier einer anderen Person für einen längeren Zeitraum zur Obhut überlassen, müssen Sie dies der zuständigen Stelle mitteilen.

Allgemeine Informationen

Wenn Sie ein gefährliches Tier besitzen und es länger als vier Wochen einer anderen Person zur Betreuung überlassen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde melden. Geben Sie dabei den Namen und die Anschrift der Person an, die sich um das Tier kümmert. Zuständig ist die Behörde an Ihrem Wohnort.

Verfahrensablauf

Der Verfahrensablauf ist bei der zuständigen Behörde zu erfragen.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die zuständige Ordnungsbehörde.

Voraussetzungen

keine

Welche Unterlagen werden benötigt?

Informieren Sie sich hierzu bei der örtlich zuständigen Behörde.

Rechtsbehelf

Sie können gegebenenfalls Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid erheben, soweit ein Ordnungswidrigkeitentatbestand erfüllt wird.