Heimbetreuung

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Landratsamt Gotha Sozialamt18.-März-Str. 50
99867 Gotha
Telefon: 03621 214792
E-Mail:

 

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Sie können einen Heimplatz beantragen, wenn Sie sich in einer besonderen Bedarfssituation befinden.

Allgemeine Informationen

Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen für die Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt unterstützt der Sozialhilfeträger bei der Beschaffung einer Wohnung oder eines Heimplatzes. Besondere Bedarfssituationen können zum Beispiel durch die Folge von Krankheiten, Behinderung oder Pflegebedürftigkeit entstehen.

An wen muss ich mich wenden?

 Ihr örtlich zuständiges Sozialamt beantwortet Ihre Fragen und hilft Ihnen weiter.