Wenn Sie Halter eines Hundes ist, müssen Sie sich für die Hundesteuer anmelden.
Hundesteuer anmelden
| Stadtverwaltung Ohrdruf - Steuererhebung Stadt | |
| Marktplatz 1 99885 Ohrdruf Telefon: 03624 330302 Telefax: 03624 313634 E-Mail: steuer@ohrdruf.deHomepage: https://www.ohrdruf.de |
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Allgemeine Informationen
Die Hundesteuer ist eine kommunale Aufwandsteuer. Sie wird für das Halten von Hunden erhoben.
Halter eines Hundes ist derjenige, der einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushalts- oder Betriebsangehörigkeit aufgenommen hat.
Erhoben wird die Steuer auf Grundlage einer gültigen kommunalen Satzung. Die Hundehalter sind verpflichtet, ihren Hund anzumelden.
An wen muss ich mich wenden?
Die Anmeldung der Hundesteuer erfolgt bei der Gemeinde, Verwaltungsgemeinschaft oder erfüllenden Gemeinde, in der Sie als Halter des Hundes wohnhaft sind.
Zuständige Stelle
Zuständig ist die Gemeinde, Verwaltungsgemeinschaft oder erfüllenden Gemeinde, in der Sie als Halter des Hundes wohnhaft sind.
Rechtsgrundlage
- § 5 Thüringer Kommunalabgabengesetz – ThürKAG
- Kommunale Satzung







