Die Städte, Gemeinden oder Verwaltungsgemeinschaften überwachen auf ihrem jeweiligen Gebiet den ruhenden Verkehr.
Dabei festgestellte Ordnungswidrigkeiten werden mit einem Verwarnungsgeld geahndet.
Kfz: Ordnungswidrigkeiten
| Stadtverwaltung Ohrdruf - allgemeine Ordnung, Sauberkeit und Sicherheit, ruhender Verkehr | |
| Marktplatz 1 99885 Ohrdruf Telefon: 03624 330500 Telefax: 03624 313634 E-Mail: ordnungsamt@ohrdruf.deHomepage: https://www.ohrdruf.de |
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Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei den Ordnungsbehörden.







