Meldebestätigung ausstellen

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Stadtverwaltung Ohrdruf - Sachgebiet Pass- und Meldewesen
Marktplatz 1
99885 Ohrdruf
Telefon: 03624 330520
Telefon: 03624 330521
Telefax: 03624 313634
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.ohr­d­ruf.de


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Wenn Sie Ihren Wohnsitz bei der Gemeindeverwaltung anmelden, dann erhalten Sie eine Meldebestätigung.

Allgemeine Informationen

Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung bei der Meldebehörde unentgeltlich eine schriftliche Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.

Die amtliche Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.

Sie kann schriftlich oder digital ausgestellt werden.

Verfahrensablauf

Sie müssen die Meldebescheinigung bei der zuständigen Stelle beantragen. Der Antrag ist an keine bestimmte Form gebunden. Sie können ihn daher schriftlich (auch durch Fax), elektronisch, mündlich oder zu Protokoll stellen.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das Einwohnermeldeamt Ihrer Stadt, Gemeinde beziehungsweise Verwaltungsgemeinschaft.

Voraussetzungen

keine

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die Meldebehörde kann folgende Unterlagen verlangen:

  • Wenn Sie den Antrag persönlich stellen: Personalausweis oder Reisepass
  • Wenn Sie den Antrag schriftlich stellen: Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses
  • Wenn Sie den Antrag elektronisch stellen: Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion und AusweisApp
Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Rechtsbehelf

keine Angabe