Melderegisterauskunft gegenüber Gruppen widersprechen

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Stadtverwaltung Ohrdruf - Sachgebiet Pass- und Meldewesen
Marktplatz 1
99885 Ohrdruf
Telefon: 03624 330520
Telefon: 03624 330521
Telefax: 03624 313634
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.ohr­d­ruf.de


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Teaser

Wenn Sie nicht möchten, dass Ihre eigenen Daten an Parteien, Wählergruppen, Presse oder Rundfunk weitergegeben werden, dann können Sie einer Datenauskunft bzw. -weitergabe widersprechen.

Allgemeine Informationen

Sie haben die Möglichkeit, der Übermittlung von eigenen Daten an

  • Träger von Wahlvorschlägen (Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerber) im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen und Abstimmungen
  • Presse und Rundfunk sowie Mitglieder parlamentarischer und kommunaler Vertretungskörperschaften über Alters- und Ehejubiläen 
  • Adressbuchverlage

ohne Angabe von Gründen zu widersprechen. Der Widerspruch bewirkt, dass Ihre Daten nicht weitergegeben werden.

Der Widerspruch gilt bis Sie diesen widerrufen.

Verfahrensablauf
  • Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular oder formloser schriftlicher Antrag
  • Anträge auf Übermittlungssperren gegen Datenübermittlungen werden ohne weitere Prüfung unverzüglich im Melderegister eingetragen.
     
An wen muss ich mich wenden?

Die Auskunftssperre beantragen Sie bei der für Ihren Wohnort zuständigen Meldebehörde.
Sie gilt auch nur für diese Meldebehörde.

Voraussetzungen

Es müssen keine Voraussetzungen erfüllt werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bitte reichen Sie einen formlosen Antrag ein.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Bearbeitungsdauer

Auskunftssperren werden in der Regel sofort bearbeitet.

Rechtsbehelf

keine Angabe