Als wahlberechtigte/r Bürger/in können Sie am Wahltag in den Wahlvorständen als Wahlvorsteher/in oder Beisitzer/in die Wahlhandlung leiten und das vorläufige Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellen.
Wahlhelfer werden
| Stadtverwaltung Ohrdruf - Hauptamt, Zentrales, Soziales | |
| Marktplatz 1 99885 Ohrdruf Telefon: 03624 330200 Telefax: 03624 313634 E-Mail: hauptamt@ohrdruf.deHomepage: https://www.ohrdruf.de |
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Allgemeine Informationen
Wahlhelfer sind wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die am Wahltag in den Wahlvorständen als Wahlvorsteher/in oder Beisitzer/in die Wahlhandlung leiten und das vorläufige Wahlergebnis im Wahlbezirk feststellen.
Die Tätigkeit in einem Wahlvorstand ist ein Ehrenamt, zu dem die Gemeinde- oder Stadtverwaltung beruft; die Übernahme kann nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden.
Für weitere Informationen und die gesetzlichen Grundlagen:
Verfahrensablauf
Vor jeder Wahl beruft die Gemeinde aus den Wahlberechtigten der Gemeinde, für jeden Wahlbezirk die Wahlhelfer.
An wen muss ich mich wenden?
Auskünfte erteilen die Städte und Gemeinden.
Voraussetzungen
Um als Wahlhelfer berufen zu werden, muss man wahlberechtigt sein.
Welche Unterlagen werden benötigt?
keine
Rechtsbehelf
Entsprechend des Bundeswahlgesetzes können die Übernahme eines Wahlehrenamtes ablehnen:
- Mitglieder der Bundesregierung oder einer Landesregierung
- Mitglieder des Europäischen Parlaments, des Deutschen Bundestages oder eines Landtages
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Wahlberechtigte, die am Wahltage das 67. Lebensjahr vollendet haben







