Wechsel des Haltungsorts gefährlicher Tiere mitteilen

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Stadtverwaltung Ohrdruf - Sachgebiet für allgemeine Ordnung und Sicherheit, Friedhofsangelegenheiten, Feuerwehrangelegenheiten sowie Fundbüro
Marktplatz 1
99885 Ohrdruf
Telefon: 03624 330500
Telefax: 03624 313634
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.ohr­d­ruf.de


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Bei einem Umzug müssen Sie die Haltung eines gefährlichen Tieres innerhalb einer Woche bei der neuen Wohnortgemeinde mitteilen.

Allgemeine Informationen

Sie sind verpflichtet, die Haltung eines gefährlichen Tieres innerhalb einer Woche der zuständigen Behörde Ihres neuen Wohnorts zu melden. Diese Meldung hilft dabei, mögliche Gefahren zu verhindern und ermöglicht es den Behörden, die Tierhaltung zu überwachen.

Verfahrensablauf
  • Sie müssen innerhalb einer Woche nach Ihrem Umzug die Haltung Ihres gefährlichen Tieres bei der Gemeinde Ihres neuen Wohnorts mitteilen.
  • Die zuständige Behörde prüft Ihre Anzeige und kann bei Bedarf weitere Informationen von Ihnen anfordern.
  • Sie erhalten eine Rückmeldung von der Behörde, ob weitere Maßnahmen erforderlich sind.
  • Falls zusätzliche Unterlagen benötigt werden, reichen Sie diese bitte umgehend ein.
  • Bei Fragen oder Unsicherheiten wenden Sie sich direkt an die zuständige Behörde Ihres neuen Wohnorts.
An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an Ihre Stadt oder Gemeinde.

Voraussetzungen

keine

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Angaben zum Tier (Art, Gefährlichkeitskategorie, gegebenenfalls Anzahl)
  • Neue Adresse des Halters
  • Gebenenfalls Kopie der bisherigen Erlaubnis
  • Nachweis der elektronischen Kennzeichnung bei gefährlichen Hunden
     
Welche Fristen muss ich beachten?
  • :1 Tag bis 1 Woche
    Nach Wohnortwechsel
Rechtsbehelf

Bei Erfüllung eines Ordnungswidrigkeitentatbestandes können Sie gegen den Bußgeldbescheid Einspruch einlegen.

Was sollte ich noch wissen?
  • Die Unterlassung oder verspätete Meldung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar.
  • Auch bei Halterwechsel ist eine Anzeige notwendig.
  • Die Meldepflicht gilt unabhängig von der Erlaubniserteilung.