Gemäß § 4 Abs. 4 f) der Hauptsatzung der Stadt Ohrdruf (in der aktuellen Fassung) wird das Wahlergebnis zur Wahl der Ortsteilratsmitglieder durch den Wahlleiter festgestellt und öffentlich bekanntgemacht.
Das Ergebnis der Wahl der Ortsteilratsmitglieder des Ortsteils Crawinkel wird hiermit bekanntgegeben.
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Öffentliche Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses zur Wahl der Ortsteilratsmitglieder des Ortsteils Crawinkel
Öffentliche Bekanntmachung der Feststellung des Wahlergebnisses zur Wahl der Ortsteilratsmitglieder des Ortsteils Crawinkel
Amtliche Bekanntmachung vom 04.06.2024







