Ist ein gefährliches Tier abhandengekommen, müssen Sie dies sofort der zuständigen Behörde melden.
Abhandenkommen gefährlicher Tiere mitteilen
| Stadtverwaltung Ohrdruf - Sachgebiet für allgemeine Ordnung und Sicherheit, Friedhofsangelegenheiten, Feuerwehrangelegenheiten sowie Fundbüro | |
| Marktplatz 1 99885 Ohrdruf Telefon: 03624 330500 Telefax: 03624 313634 E-Mail: manuela.kessler@ohrdruf.deHomepage: https://www.ohrdruf.de |
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Allgemeine Informationen
Wenn Ihr gefährliches Tier abhandenkommt, müssen Sie dies unverzüglich der zuständigen Behörde melden. Dies ist wichtig, um schnell Maßnahmen zu ergreifen, die die öffentliche Sicherheit gewährleisten.
Verfahrensablauf
- Sie melden den Verlust des Tiers unverzüglich der zuständigen Behörde.
- Die Behörde bestätigt Ihnen den Eingang Ihrer Verlustmeldung.
- Falls erforderlich, informiert die Behörde Sie über weitere Schritte, die Sie unternehmen müssen.
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an Ihre Stadt oder Gemeinde.
Voraussetzungen
keine
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Angaben zum Tier (Art, Anzahl, Gefährlichkeitskategorie)
- Angaben zum letzten bekannten Aufenthaltsort
- Zeitpunkt des Abhandenkommens
-
Angaben zur Person des Halters / der meldenden Person
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Sie können gegebenenfalls Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid einreichen, soweit ein Ordnungswidrigkeitentatbestand realisiert wird.
Was sollte ich noch wissen?
- Auch Personen, denen das Tier zur Obhut überlassen wurde, sind meldepflichtig.
- Eine unterlassene oder verspätete Meldung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße belegt werden.
- Falls Gefahr für die Bevölkerung besteht, können durch die Behörde zusätzliche Maßnahmen angeordnet werden.







