Der Stadtrat der Stadt Ohrdruf hat am 21.03.2024 in öffentlicher Sitzung den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes der Stadt Ohrdruf für das „Touristik-Informations-Café Thüringer Wald“ sowie die Begründung mit Umweltbericht gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen.
Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Ohrdruf südwestlich der Ortslage. Der Geltungsbereich umfasst eine Gesamtfläche von ca. 4.674 m² und umfasst in der Flur 18 der Gemarkung Ohrdruf das Flurstück 3656/13 sowie zur Erschließung des Plangebietes Teilflächen der Flurstücke 3656/8 (Suhler Straße) und 3656/11.
Für den räumlichen Geltungsbereich ist der beigefügte Lageplan maßgebend.
Die Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für das „TouristikInformations-Café Thüringer Wald“ erfolgt durch öffentliche Auslegung des Planentwurfs mit Begründung und Umweltbericht sowie den der Gemeinde bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen im Internet.
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans kann in der Zeit vom 15.04.2024 bis einschließlich 17.05.2024 auf der lnternetseite der Stadt Ohrdruf unter https://www.ohrdruf.de/unsere-stadt/aktuelles/amtliche-bekanntmachungen/ eingesehen und heruntergeladen werden.
Darüber hinaus liegt der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für das „Touristik-Informations-Café Thüringer Wald“ einschließlich der Begründung zu jedermanns Einsicht in der Bauverwaltung der Stadt Ohrdruf, Marktplatz 1, 99885 Ohrdruf, 2. Obergeschoss, Zimmer 24, während der Dienstzeiten
Montag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
Mittwoch von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Freitag von 09.00 Uhr bis 11.00 Uhr
öffentlich aus und kann dort nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Rufnummer 03624 / 330 202 oder nach Terminvereinbarung per Email unter petra.euchler@ohrdruf.de eingesehen werden.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können von jedermann Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch an petra.euchler@ohrdruf.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers erforderlich.
Gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 3 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Zu den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen, die im Rahmen der öffentlichen Auslegung mit ausgelegt werden, gehören folgende umweltbezogenen Informationen:
I. Aus dem Umweltbericht
1. Angaben zum Schutzgut Boden
Bestandsbeschreibung und Bewertung der Auswirkungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, u.a. mit Ausführungen zur Vorbelastung des Bodens und zur Versiegelung sowie zu Bodenschutzmaßnahmen.
2. Angaben zum Schutzgut Wasser
Bestandsbeschreibung und Bewertung der Auswirkungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, u.a. mit Ausführungen zu den Schutzgütern Grundwasser, Schmutzwasserableitung und Trinkwasserversorgung sowie zur Minimierung der Versiegelung.
3. Angaben zum Schutzgut Klima und Luft
Bestandsbeschreibung und Bewertung der Auswirkungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, u.a. mit Ausführungen zum Lokalklima und zum Mikroklima sowie zu Maßnahmen zur Verbesserung des Mikroklimas.
4. Angaben zum Schutzgut Tiere und Pflanzen
Bestandsbeschreibung und Bewertung der Auswirkungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes auf im Geltungsbereich vorhandene Vegetationsstrukturen, Biotoptypen und Fauna mit Ausführungen zu den Auswirkungen der Planung und zu Maßnahmen zur Minimierung der Auswirkungen der Planung.
5. Angaben zum Schutzgut Landschaftsbild und Erholungseignung
Bestandsbeschreibung und Bewertung der Auswirkungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes auf das Landschaftsbild und die Erholungseignung.
6. Angaben zum Schutzgut Fläche
Bestandsbeschreibung und Bewertung der Auswirkungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Ausführungen zur Flächeninanspruchnahme durch die Nachnutzung des leerstehenden Gebäudebestands.
7. Angaben zum Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit
Bestandsbeschreibung und Bewertung der Auswirkungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes auf das Schutzgut Mensch.
8. Angaben zum Schutzgut Kultur- und Sachgüter
Bestandsbeschreibung und Bewertung mit Hinweis auf das mögliche Vorkommen von Archäologica im Plangebiet.
II. Aus den umweltbezogenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB)
1. Stellungnahme des Thüringer Landesverwaltungsamtes vom 22.02.2024
- Hinweis auf die Lage des Plangebietes im Randbereich des regionalplanerisch ausgewiesenen Vorbehaltsgebiet Tourismus und Erholung „Thüringer Wald“.
2. Stellungnahmen des Landratsamtes Gotha vom 23.02.2024
- Hinweis des Amtes für Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung auf die
positiven Auswirkungen der Nachnutzung des ehemaligen „Informationspavillons Naturpark Thüringer Wald“ auf den Tourismus.
- Hinweis der Unteren Naturschutzbehörde auf die Reduzierung der
Grundflächenzahl, auf die Minimierung der Versiegelung und auf die Begrünung der Parkplatzfläche.
- Hinweise der Unteren Wasserbehörde zur Versickerung des anfallenden
Niederschlagswassers.
- Hinweis der Unteren Bodenschutzbehörde auf die Informationspflicht bei
Feststellung organoleptischer Auffälligkeiten von Schutzgütern (Boden, Bodenluft, Wasser) oder sichtbaren Kontaminationen und Hinweis zur Beachtung von Maßnahmen des vorsorgenden Bodenschutzes.
3. Stellungnahme des Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum vom 02.02.2024
- Hinweis auf die Lage des Plangebietes in einem ökologisch bewirtschafteten Grünlandfeldblock.
4. Stellungnahme des Landesamtes für Umwelt, Bergbau und Naturschutz vom 16.02.2024
- Hinweis auf die Lage des Plangebietes in einem sogenannten Risikogebiet
außerhalb von Überschwemmungsgebieten.
- Hinweis zur Einhaltung der Orientierungswerte zum Immissionsschutz und auf die in der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm - Geräuschimmissionen – festgesetzten Immissionsrichtwerte.
- Hinweise zur Geologie und zum Baugrund des Plangebietes.
5. Stellungnahme des Thüringer Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie vom 05.02.2024
- Hinweis auf in der Umgebung des Plangebietes bekannte Fundstellen von
Archäologica und Hinweis auf die frühzeitige Anzeige von Erdarbeiten.
6. Stellungnahme der Arbeitsgruppe Artenschutz e.V. vom 23.02.2024
- Hinweis zur Gestaltung des Plangebietes durch Gehölzpflanzungen.
7. Stellungnahme des Arbeitskreis Heimische Orchideen Thüringen e.V. vom 20.02.2024
- Hinweis auf die Einhaltung zum naturschutzrechtlichen Ausgleich, zur
Vermeidung und Minderung der festgesetzten Maßnahmen.
8. Stellungname des Landesjagdverband Thüringen e.V. vom 01.02.2024
- Hinweis auf das Verbot von Eingriffen während der Brut- und Setzzeit.
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weist die Stadt Ohrdruf ausdrücklich darauf hin, dass ein Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.
Stefan Schambach
Bürgermeister








