Der Stadtrat der Stadt Ohrdruf hat am 28.06.2023 in öffentlicher Sitzung die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes der Stadt Ohrdruf für das „Touristik—Informations-Café Thüringer Wald“ beschlossen und das gesetzlich erforderliche Planverfahren gemäß Baugesetzbuch damit eingeleitet. Der Bebauungsplan wird im Verfahren gemäß §§ 3 und 4 BauGB einschließlich Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Das Plangebiet befindet sich am südwestlichen Stadtrand von Ohrdruf. Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Touristik-Informations-Café Thüringer Wald“ hat eine Größe von ca. 4.674 m² und umfasst in der Flur 18 der Gemarkung Ohrdruf das Flurstück 3656/13 sowie eine Teilfläche des Flurstücks 3656/8.
Für den räumlichen Geltungsbereich ist der untenstehende Lageplan maßgebend.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan erfolgt durch Auslegung des Vorentwurfs des Bebauungsplanes mit Begründung und Umweltbericht im Internet.
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes wird zur Einsicht in der Zeit vom 22.01.2024 bis einschließlich 23.02.2024 auf der lnternetseite der Stadt Ohrdruf unter www.ohrdruf.de bereitgehalten.
Darüber hinaus liegt der Vorentwurf des Bebauungsplanes im Rathaus der Stadt Ohrdruf, Bauamt, Zimmer 23.1, Marktplatz 1, 99885 Ohrdruf, während der Dienstzeiten Montag 09.00 – 12.00 Uhr Dienstag 09.00 – 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr Mittwoch 09.00 – 12.00 Uhr Donnerstag 09.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr Freitag 09.00 – 11.00 Uhr öffentlich aus und kann dort nach vorheriger telefonischer Anmeldung unter der Rufnummer 03624 / 330 202 oder nach Terminvereinbarung per Email unter petra.euchler@ohrdruf.de eingesehen werden.
Während der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung können von jedermann Stellungnahmen – schriftlich oder zur Niederschrift – vorgebracht werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers erforderlich.
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weist die Stadt Ohrdruf ausdrücklich darauf hin, dass ein Bebauungsplanverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Personen ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.
Stefan Schambach
Bürgermeister








