Die zusammenfassende Erklärung wurde auf der Grundlage der Beteiligungsverfahren für den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes der Stadt Ohrdruf für das „Touristik-Informations-Café Thüringer Wald“ gefertigt.
1. Rechtsgrundlage
Gemäß § 10 Abs. 4 BauGB ist dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan eine zusammenfassende Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung im vorhabenbezogenen Bebauungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, hinzuzufügen.
2. Chronologie des Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
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Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB |
28.06.2023 |
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Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB |
22.01.2024 bis 23.02.2024 |
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Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB |
25.01.2024 bis 23.02.2024 |
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Beschluss über den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (Auslegungsbeschluss) |
21.03.2024 |
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Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB |
15.04.2024 bis 17.05.2024 |
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Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB |
22.03.2024 bis 03.05.2024 |
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Durchführungsvertrag - Beschluss |
27.06.2024 |
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Abwägung zu den eingegangenen Stellungnahmen gemäß §§ 3 und 4 BauGB und Abwägungsbeschluss |
27.06.2024 |
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Satzungsbeschluss |
27.06.2024 |
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Genehmigung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes |
15.08.2024 |
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Bekanntmachung der Genehmigung |
13.09.2024 |
Der Antrag zur Genehmigung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wurde am 17.07.2024 beim Landratsamt Gotha eingereicht. Die Genehmigung des Bebauungsplanes wurde mit Schreiben des Landratsamtes Gotha vom 15.08.2024, Aktenzeichen: P2024003, erteilt.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan erlangte mit der öffentlichen Bekanntmachung der Genehmigung am 13.09.2024 im Amtsblatt der Stadt Ohrdruf Rechtskraft.
3. Umweltbezogene Informationen
Folgende umweltbezogene Informationen lagen vor:
· Umweltbericht mit integrierter Eingriffs-/Ausgleichsregelung.
· Umweltrelevante Stellungnahmen aus den Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs. 1 und § 4 Abs. 2 BauGB. Die Übersicht aller Stellungnahmen ist Bestandteil der Verfahrensunterlagen:
- Stellungnahmen des Thüringer Landesverwaltungsamtes vom 22.02.2024 und 02.05.2024
- Stellungnahmen des Landratsamtes Gotha vom 23.02.2024 und 03.06.2024
- Stellungnahmen des Thüringer Landesamtes für Landwirtschaft und Ländlichen Raum vom 02.02.2024 und 29.04.2024
- Stellungnahmen des Thüringer Landesamtes für Umwelt, Bergbau und Naturschutz vom 16.02.2024 und 23.04.2024
- Stellungnahme des Thüringischen Landesamtes für Archäologie und Denkmalpflege vom 05.02.2024
- Stellungnahmen der Arbeitsgruppe Artenschutz vom 23.02.2024 und 03.05.2024
- Stellungnahmen des Arbeitskreises Heimische Orchideen vom 20.02.2024 und 08.04.2024
- Stellungnahme des Landesjagdverbandes vom 01.02.2024
4. Darstellung der Umweltbelange und ihrer Berücksichtigung im vorhabenbezogenen Bebauungsplan
Die Planung hat auf folgende Schutzgüter Auswirkungen:
Angaben zum Schutzgut Boden und Fläche:
Aufgrund der Erweiterung des Bestandsgebäudes und der Anlage eines Parkplatzes erfolgen durch die zusätzliche Flächenversiegelung erhebliche Beeinträchtigungen des Schutzguts Boden und ein Entzug bisher unversiegelter Fläche. Durch die geplante Ausführung der zu befestigenden Flächen mit versickerungsfähigen Belägen erfolgt eine Verringerung der Beeinträchtigungen.
Angaben zum Schutzgut Wasser:
Aufgrund der Ausführung der befestigten Flächen mit versickerungsfähigen Belägen entstehen keine erheblich nachteiligen Auswirkungen auf das Schutzgut.
Angaben zum Schutzgut Klima und Luft:
Aufgrund der festgesetzten Pflanzgebote sind durch die zusätzliche Flächenversiegelung nur sehr geringe Beeinträchtigungen des Schutzguts zu erwarten.
Angaben zum Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt – Flora / Fauna:
Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan sind aufgrund der festgesetzten naturschutzfachlichen Ausgleichsmaßnahmen keine erheblichen Beeinträchtigungen verbunden. Die Realisierung des naturschutzfachlichen Ausgleichskonzeptes kann zu Verbesserungen der floristischen und faunistischen Ausstattung führen.
Angaben zum Schutzgut Landschaftsbild/Erholung:
Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan wird durch die Realisierung des naturschutzfachlichen Ausgleichskonzeptes eine Verbesserung der Landschaftsbildes, insbesondere im Übergangsbereich zwischen Siedlung und Kulturlandschaft erzielt.
Angaben zum Schutzgut Mensch / Gesundheit / Erholung:
Mit dem Vorhaben gehen keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit einher. Aufgrund der Nachnutzung des Bestandsgebäudes und der Eingrünung des Standorts wird ein zusätzliches Angebot geschaffen, was zu einer Verbesserung für das Schutzgut Mensch führt.
Angaben zum Schutzgut Kultur- und Sachgüter:
Durch die Planung ergeben sich keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf das Schutzgut Kultur- und Sachgüter.
Die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen wurden nach § 2 Abs. 4 BauGB ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet. Die Abwägungsvorschläge der Stadt Ohrdruf zur Berücksichtigung der Umweltbelange wurden durch den Stadtrat bestätigt.
5. Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung und ihre Berücksichtigung im vorhabenbezogenen Bebauungsplan
Die Protokolle zur Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen können in der Verfahrensakte eingesehen werden.
Seitens der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan abgegeben.
6. Darstellung der Ergebnisse der Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten
Im Zuge des Planungsprozesses sind in Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten zu berücksichtigen. In Betracht kommen nur solche Planungsalternativen, die bei realistischer Betrachtungsweise geeignet sind, das Planungsziel in anderer Weise gleichwertig zu erreichen.
Da ein bestehendes Gebäude einer Nachnutzung zugeführt und die Verfestigung eines städtebaulichen Missstands unterbunden wird, bestehen zum Standort des Touristik-Informations-Café Thüringer Wald im Gebiet der Stadt Ohrdruf keine Standortalternativen.
Unter Zugrundelegung der bestehenden Rahmenbedingungen stellt die Nachnutzung des Bestandsgebäudes unter Berücksichtigung der Planungsziele den bestmöglichen Planstandort dar.
S. Schambach
Bürgermeister







